Während der Copyright-Klage der New York Times war OpenAI per Gerichtsbeschluss verpflichtet, sämtliche Chatverläufe – auch gelöschte oder temporäre – auf unbestimmte Zeit zu speichern.
Begründung: mögliche Beweise für Urheberrechtsverletzungen.
Dieses Verbot wurde nun aufgehoben. OpenAI kann also wieder zu seiner üblichen Datenlöschpraxis zurückkehren.
🔍 Offen bleibt jedoch:
❓Was passiert mit den in der Zwischenzeit gespeicherten Chats (April–September 2025)?
❓ Wie lässt sich das mit der DSGVO und dem „Recht auf Vergessenwerden“ vereinbaren?
💡 Das zeigt einmal mehr:
Wer kostenlose KI-Tools nutzt, zahlt mit seinen Daten.
Diese können – je nach Nutzungseinstellungen – auch zu Trainingszwecken verwendet werden.
➡️ Daher sollte man sich gut überlegen, welche Informationen man teilt und wofür man KI-Tools einsetzt.
Danke an @Stephan Winklbauer für den Hinweis und die Einordnung.


Schreibe einen Kommentar